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Anleihe des Deutschen Reiches Schuldverschreibung 5000 RM, 1922

Uploaded by Robert Küther Robert Küther

Die Deutsche Bundesbank war an der Regelung von Ansprüchen aus vor 1945 begebenen Wertpapieren nicht beteiligt. Die Anleihe des Deutschen Reichs von 1922 ist auf Grund des Gesetzes über die Zwangsanleihe vom 20. Juli 1922 ausgefertigt worden. Die Anleihe musste seinerzeit von allen natürlichen und juristischen Personen gezeichnet werden, die am 1. Januar 1923 vermögensteuerpflichtig waren. Der Erlös der Anleihe wurde zur Abdeckung von Verbindlichkeiten verwendet, die dem Deutschen Reich aus dem Friedensvertrag von Versailles entstanden waren. Nach Einführung der neuen Währungseinheit “Reichsmark” im Jahre 1924 sind Ansprüche aus früheren Mark-Anleihen des Deutschen Reichs im Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925 geregelt worden. Nach § 3 dieses Gesetzes waren jedoch die - auf Mark alter Reichswährung lautenden - Schuldverschreibungen der Zwangsanleihe von der Ablösung ausgeschlossen. Aus den Schuldverschreibungen konnten seit 1925 keine Ansprüche mehr hergeleitet werden. Die Schuldverschreibung der Zwangsanleihe (einschl. Zinssscheine) ist daher, abgesehen von einem etwaigen Sammler- oder Erinnerungswert, heute als wertlos anzusehen.
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